Reisebedingungen (2024)

 

Die folgenden Reisebedingungen gelten für die Teilnehmer des KiDZ CAMP 2024.

 

Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen/Ihrem Kind - nachstehend „Reiseteilnehmer/in“ genannt und „TN“ abgekürzt - und uns als Reiseveranstalter - nachstehend „RV“ abgekürzt – im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrags. Lesen Sie diese Reisebedingungen daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

 

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet die/der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden In- formationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese der/dem TN vorliegen.

1.2. Die Buchung kann ausschließlich schriftlich erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des RV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss wird der RV der/dem TN eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Sollten Sie bis zum 7. Juni 2024 keine Anmeldebestätigung erthalten haben, gilt die/der TN als nicht angemeldet.

 

2. Bezahlung

2.1 Zum Abschluss des Reisevertrags erhält die/der TN in der Woche nach dem Anmeldeschluss (31. Mai 2024) eine Buchungsbestätigung mit der Aufforderung zu Zahlung der Teilnehmerbeitrags. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an.

2.2 Gemäß § 651k BGB ist ein Sicherungsschein nicht zu übergeben, wenn der RV Reisen nur gelegentlich und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit veranstaltet.

 

3. Rücktritt der/des TN/Ersatzperson

3.1. Die/Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der u.g. Anschrift zu erklären. Der/Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Tritt die/der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den An- spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV, eine angemessene Entschädigung verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. 

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der/des TN wie folgt berechnet: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 15 % (max. 21,- Euro) / vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50% / ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

3.3. Der/Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die/der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

3.4 Die/Der TN ist berechtigt, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu benennen, sollte die/der TN die Reise nicht antreten können. Dazu sind dem RV die Daten der Ersatzperson vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

 

4. Rücktritt des RV wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl

4.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Das KiDZ CAMP kann nur stattfinden, wenn sich bis zum 31. Mai 2024 mindestens 25 Teilnehmer verbindlich angemeldet haben („Mindestteilnehmerzahl“).

b) Der RV ist verpflichtet, der/dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 

c) Ein Rücktritt des RV später als 8 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

4.2. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Reisepreis unverzüglich und ohne Abzüge an die/den TN zurückbezahlt.

 

5. Anreise/Unterbringung/Mahlzeiten

5.1 Der RV übernimmt NICHT die An- und Rückreise der TN. Diese organisieren die Eltern/Sorgeberechtigten selber.

5.2 Die ANreise ist so zu organisieren, dass Sie die TN am Sonntag, den 14. Juli 2024 zwischen 13 und 14 Uhr am Campingplatz eintreffen

 

5.3. Am ABreisetag (Samstag, den 20. Juli 2024) möchten wir mit den TN und deren Eltern/Sorgeberechtigten um 11 Uhr ein Abschlussfest feiern, das etwa eine Stunde dauern wird. Die Abholung der TN ist daher so zu organisieren, dass die TN spätestens um 12 Uhr abgeholt werden. Wenn Sie die Abschlussveranstaltung miterleben möchten, richten Sie es bitte so ein, dass Sie um 10:30 Uhr da sind.

5.4. Die Unterbringung der TN erfolgt in 10-Personen-Unterkunsftszelten in selbst mitzubringenden Schlafsäcken. Weitere Informationen hierzu werden mit der Buchungsbestätigung verschickt.

5.5. Die Verpflegung erfolgt durch unsere Zeltküche. Es gibt morgens ein Frühstück, mittags oder abends eine warme Mahlzeit und mittags oder abends belegte Brote. Für Obst und Gemüserohkost ist gesorgt. Getränke (Wasser/Isodrink) stehen jederzeit bereit.

 

6. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist

6.1. Die/Der TN ist verpflichtet, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Reise-/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche der/des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann die/der TN den Vertrag kündigen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, § 651e BGB, kündigen.

6.3. Die/Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (s.9.) erfolgen. Ansprüche der/des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

 

7. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden der/des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der RV für einen der/dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

8. Verjährung

Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

9. Reiseveranstalter

Veranstalter dieser Reise ist der gemeinnützige Verein KiDZ e.V., ℅ Michael Mantel, Am Weinberg 13, 29549 Bad Bevensen, Tel. TEL 05821/ 5428109 / E-Mail mail@kidz-bevensen.de

Vertretungsberechtigt (Vorstand) sind Michael Mantel, Ines Mantel, Miriam Bade / Vereinsregistergericht: Amtsgericht Lüneburg, Vereinsregisternummer 200177